1. Nein. Minderjährige (bis 18 Jahren) dürfen keine Waffen erwerben und auch keine transportieren. Auch Druckluftsportgeräte zählen dazu. Teilweise erteilen die Behörden in bestimmten Fällen Transporterlaubnisse. Bei Bedarf soll beim eigenen Landesverband und dann bei den entsprechenden Behörden nachgefragt werden. Ausnahmen kann es für Luftgewehr/Luftpistole und für Kaderschützen, ggf. auch für kleinkalibrige Waffen, bei entsprechendem Alter geben.

2. Nein. Das Kind muss der Mutter übergeben werden. Für solche Fälle, die immer vorkommen können, ist im Vorfeld eine Vereinbarung zu treffen, damit man weiß, wie man sich jetzt zu verhalten hat.

Weitere rechtliche Fragen finden Sie im Buch "Nachwuchsarbeit im Schießsport".

3. Nein. Der Jugendleiter eines gemeinnützigen Vereins muss ebenfalls ein Kassenbuch führen, das sich in keiner Weise von dem Hauptkassenbuch des Vereins unterscheidet. Erfasst werden müssen: laufende Belegnummer, Belegdatum, Erläuterungstext, Einnahme- beziehungsweise Ausgabenbetrag, gegebenenfalls ist in einer extra Spalte die Vorsteuer und Mehrwertsteuer einzutragen. Die ordnungsgemäßen Aufzeichnungen sind in den Vorschriften der Abgabenordnung (§§ 145-148) enthalten.

 

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