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1.
Nein. Minderjährige (bis 18 Jahren)
dürfen keine Waffen erwerben und auch keine transportieren. Auch
Druckluftsportgeräte zählen dazu. Teilweise erteilen die Behörden
in bestimmten Fällen Transporterlaubnisse. Bei Bedarf soll beim eigenen
Landesverband und dann bei den entsprechenden Behörden nachgefragt
werden. Ausnahmen kann es für Luftgewehr/Luftpistole und für
Kaderschützen, ggf. auch für kleinkalibrige Waffen, bei entsprechendem
Alter geben.
2.
Nein.
Das Kind muss der Mutter übergeben werden. Für solche Fälle,
die immer vorkommen können, ist im Vorfeld eine Vereinbarung zu treffen,
damit man weiß, wie man sich jetzt zu verhalten hat.
Weitere
rechtliche Fragen finden Sie im Buch "Nachwuchsarbeit im Schießsport".
3.
Nein.
Der
Jugendleiter eines gemeinnützigen Vereins muss ebenfalls ein Kassenbuch
führen, das sich in keiner Weise von dem Hauptkassenbuch des Vereins
unterscheidet. Erfasst werden müssen: laufende Belegnummer, Belegdatum,
Erläuterungstext, Einnahme- beziehungsweise Ausgabenbetrag, gegebenenfalls
ist in einer extra Spalte die Vorsteuer und Mehrwertsteuer einzutragen.
Die
ordnungsgemäßen Aufzeichnungen sind in den Vorschriften der
Abgabenordnung (§§ 145-148) enthalten.
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